Wärmeschutznachweise nach Gebäodeenergiegesetz GEG

 

Die wesentlichen Inhalte und Fragestellungen für die EnEV 2009 können der Anlage1

„Kurzinfo Energieausweise EnEV 2009 als PDF Datei entnommen werden.

Mit der Einführung der EnEV 2009 wurden die Anforderungen an die Gebäude-hülle und an den Primärenergiebedarf gegenüber der EnEV 2007 um ca. 30 % erhöht. Aus den Anforderungen der EnEV 2009 ergeben sich im Zusammenhang mit fossilen Energieträgern und entsprechenden Heizungsanlagen in der Regel hohe Dämmstärken, die, wenn z.B. die Auflagen des Erneuerbare Energien Wärmegesetzes
(EEWärmeG Kurzinfo Wärmegesetzt siehe Anlage 2 ) bei Neubauten durch Dämmung kompensiert werden sollen, tendenziell unwirtschaftlich werden.

Entscheidender als der Wettlauf um immer kleinerer U-Werte ist in diesem Zusammenhang:
1. Die Optimierung der Gebäudetechnik
2. Der abgestimmte Einsatz erneuerbarer Energien nach (EEWärmeG) oder der sinnvolle Einsatz von den gesetzlich erlaubten Ersatzmaßnahmen bei Neubauten
3. Die Minimierung von Wärmebrücken
4. Der rechnerische Einzelnachweis der Wärmebrücken, mit dem Ziel, die EnEV 2009 mit dem Niveaue der Gebäudehülle der EnEV 2007 einzuhalten. Der Einfluss der Berechnung der Wärmebrücken durch Einzelnachweise gegenüber den pauschalen Wärmebrückenzuschlägen läßt sich in der Broschüre der Fa. Wienerberger
„enev 2009 ernergieeffizient planen und bauen“ eindrucksvoll ab Seit 29 ff nachvollziehen ( Anlage 3).
Die zusätzlichen Kosten für den Einzelnachweis können bei der energetischen Sanierung von Gebäuden zu 50 % über das KFW – Programm 431 finanziert werden.
5. Und nicht zuletzt auch die Abstimmen von KFW Fördermaßnahmen. Die aktuellen Fördermaßnahmen und Programme finden Sie unter folgender Webaddresse

http://www.kfw-foerderbank.de/DE_Home/BauenWohnen/index.jsp

 

In diesem Sinne biete ich folgende Planungsleistungen an:

  1. Öffentlich-rechtlicher Nachweis nach GEG für die Baugenehmigung
  2. Energieberatung
  3. Nachweise und Bestätigungen im Zuge der KFW - Fördermaßnahmen
  4. Baubegleitende Kontrolle der energetischen Maßnahmen Die Kosten für die Baubegleitung können zu 50 % aus dem KFW – Programm 431 bezahlt werden.
  5. Austellung des Energieausweises nach Abnahme.
Energieberatung/ KFW Förderung/ Energieausweise erfolgen in Zusammen-arbeit mit einem zertifiziertem Büro

Für alle in den Referenzen aufgeführten beheizten Gebäude, wurden auch der Nachweise des Wärmeschutzes durch mein Büro geführt.
 

Kontakt 030 362 82 280 info@fraumann-statik.de